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FAQ Häufig gestellte Fragen

1. Ist eine Tankreinigung verpflichtend?

Wer eine Heizölverbraucheranlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Abs 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass Heizöl freigesetzt wird. Dies ist keine direkte Verpflichtung zur Tankreinigung, dennoch ist es sinnvoll regelmäßig, etwa alle 5 Jahre, einen Tankreinigungsbetrieb zu beauftragen. Der Betreiber ist in der Regel nicht in der Lage die Heizölanlage von innen zu begutachten.

2. Wie oft sollte man seinen Tank reinigen lassen?

Sinnvoll ist eine Tankreinigung etwa alle 5 Jahre.

3. Wer ist für die Tankreinigung zuständig?

Grundsätzlich ist der Betreiber zuständig. Die Kosten für eine Tankreinigung sind umlagefähig.

4. Was passiert mit dem vorhandenen Öl / Diesel während der Tankreinigung?

Der vorhandene gute Bestand wird in einem von uns bereitgestellten Anhänger gepumpt und dort gelagert, bis die Reinigung fertig ist. Danach kommt das Öl bzw. der Diesel wieder in Ihren Tank. Dabei geht kein gutes Öl verloren, wir entsorgen ausschließlich den Ölschlamm. 

5. Kann mein Restbestand umgefahren werden ( z.B. bei Demontage )?

Wir sind nicht in der Lage Bestände umzufahren. Zum Ersten fehlt uns hierzu die Erlaubnis und zum Zweiten dürfen unsere Anhänger nicht beladen bewegt werden.

6. Kann die Heizung weiterlaufen?

Auf Wunsch können wir eine Notheizung legen. Das heißt wir verbinden Ihren Brenner mit einem Kanister, der mit Heizöl befüllt ist. 

7. Wie lange dauert eine Tankreinigung?

Das können wir nicht ganz genau beantworten. Es kommt ein wenig auf die Gegebenheiten vor Ort an (Geht der Deckel problemlos auf? Wie viel Deckenfreiheit ist vorhanden? Wie groß ist der Tank? Muss gestemmt werden? etc.). Sie können mit mindestens 3-5 Stunden rechnen.

8. Was ist ein Einstrangsystem und warum ist dies notwendig?

Von einem Einstrangsystem spricht man, wenn von der Tankanlage bis zum Brenner nur eine Leitung verlegt ist (kein Rücklauf in den Tank). Damit erhöht sich die Anlagensicherheit. Ein Überlaufen eines Tanks durch das rückgeführte Heizöl ist dann nicht mehr möglich. Bei der Neuinstallation und bei wesentlichen Änderungen einer Bestehenden Anlage ist ein Einstrangsystem zu installieren (TRwS 791 Teil 2).

9. Darf ein unterirdischer Lagerbehälter nach der Stilllegung leer liegen bleiben?

Im Grünbereich ist eine Verfüllung des Tanks empfohlen und wird ggf. auch von der zuständigen Behörde angeordnet. Im Verkehrsbereich ist ein Verfüllen des Tanks (einschließlich Domschacht) mit festem Füllstoff zwingend erforderlich, da die Verkehrssicherungspflicht bei unterirdischen Hohlräumen zu beachten ist.

10. Mit welchen Folgekosten kann bzw. muss ich bei der Tankreinigung rechnen?

Nach erfolgter Reinigung wird der Tank von unseren Mitarbeitern gründlich begutachtet. Sollte sich zeigen, dass der Behälter nicht den derzeit technischen Anforderungen entspricht oder Korrosion vorhanden ist, so werden Sie von unseren Mitarbeitern vor Ort oder von unseren Kundenberatern darauf angesprochen. In diesem Gespräch werden mögliche Sanierungsarbeiten erläutert und angeboten. Ob Sie diesen zustimmen oder auch nicht, ist Ihnen vollkommen selbst überlassen. 

11. Warum ist es wichtig vor der Tankreinigung mit einem Peilstab oder hilfsweise auch einem Zollstock zu messen, obwohl ein Inhaltszeiger vorhanden ist?

Wir besitzen diverse unterschiedliche Tankanhänger, mit denen wir den Bestand auslagern können. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist es notwendig vor jeder Tankreinigung den möglichst genauen Inhalt zu kennen. Leider sind viele Inhaltsanzeiger sehr ungenau.

12. Wird Öl nicht bald abgeschafft?

Durch die Berichterstattung könnten Verbraucher den falschen Eindruck gewinnen, dass Ölheizungen künftig verboten werden. Dies ist nicht der Fall! Ölheizungen können nach jetzigem Stand unbegrenzt weiter betrieben werden - auch über 2026 hinaus.

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